{"id":6,"date":"2014-10-17T15:48:40","date_gmt":"2014-10-17T13:48:40","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.gedenken-in-hessen.de\/?page_id=6"},"modified":"2022-09-24T18:41:16","modified_gmt":"2022-09-24T16:41:16","slug":"richtlinien","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lag-gedenken-in-hessen.de\/?page_id=6","title":{"rendered":"Richtlinien"},"content":{"rendered":"<hr>\n<p><strong>Die dritte Versammlung der Interessenvertretung der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Hessen hat am 27. September 2001 folgende Richtlinien beschlossen:<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>1. Name und Zweck der Landesarbeitsgemeinschaft<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Die Interessenvertretung der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Hessen benennt sich um in Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Hessen, im Nachfolgenden LAG genannt. Sie versteht sich als Interessenvertretung der hessischen Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen. Sie will die Wirkung der in den hessischen Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen geleisteten Gedenkarbeit b\u00fcndeln und verst\u00e4rken.<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>2. Zielsetzungen der Landesarbeitsgemeinschaft<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Die LAG verfolgt nachfolgend genannte Zielsetzungen:<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;F\u00f6rderung eines landesweiten Informationsaustausches der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen untereinander.<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;lnitiierung und Erleichterung von Kooperationen bei Veranstaltungen zur \u00f6rtlich-regionalen Erinnerungsarbeit.<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;Meinungs- und Erfahrungsaustausch \u00fcber inhaltliche und methodische Gemeinsamkeiten und Unterschiede, um das gemeinsame wie das jeweils eigene Profil klarer hervortreten zu lassen.<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;Rat und Unterst\u00fctzung der Mitglieder bei lokalen Konflikten oder Schwierigkeiten.<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;Kooperation mit der Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung.<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;Funktion als Ansprechpartnerin f\u00fcr Politik, Wirtschaft und Medien f\u00fcr Fragen der Gedenkarbeit in Hessen.<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;Vertretung der Interessen der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen auf bundesweiten Gedenkst\u00e4ttentreffen und -konferenzen.<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;Vermittlung von Kontakten und Austausch in verschiedenen Arbeitsbereichen (P\u00e4dagogik, Forschung, Ausstellungen).<\/strong><br>\n<strong> \u2022&nbsp;Stellungnahmen zu aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der Erinnerungsarbeit in Hessen und dar\u00fcber hinaus, soweit sie Interessen der hessischen Gedenkarbeit betreffen.<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>3. Mitgliedschaft<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>3.1&nbsp;Mitglied in der LAG k\u00f6nnen Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen, deren Tr\u00e4gervereine, sowie juristische Personen werden, welche diese Richtlinien anerkennen und die darin formulierten Ziele verfolgen. Wenn an einem Ort der Erinnerung an die NS-Diktatur keine Initiative t\u00e4tig ist, kann bis zu deren Gr\u00fcndung auch eine engagierte Einzelperson Mitglied der LAG sein.<\/strong><\/p>\n<p><strong>3.2&nbsp;Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag, der beim Sprecherrat einzureichen ist. Er entscheidet \u00fcber die Aufnahme.<\/strong><br>\n<strong> 3.3&nbsp;Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft kann Einspruch eingelegt werden, \u00fcber den die Delegiertenversammlung der LAG endg\u00fcltig entscheidet.<\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">4. Ende der Mitgliedschaft<\/span><br>\n<\/strong><br>\n<strong> 4.1&nbsp;Die Mitgliedschaft erlischt mit Aufl\u00f6sung der LAG, durch Austritt oder Ausschluss.<\/strong><br>\n<strong> 4.2&nbsp;Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Sprecherrat.<\/strong><br>\n<strong> 4.3&nbsp;Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Zielsetzungen der LAG kann ein Mitglied von der Delegiertenversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist einer Vertreterin oder einem Vertreter des Mitgliedes Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.<\/strong><br>\n<strong> 4.4&nbsp;Hat sich an einem Gedenkort eine Initiative aus mehreren Personen gebildet und den Antrag auf Mitgliedschaft gestellt und ist dieser Antrag vom Sprecherrat akzeptiert worden, erlischt die Mitgliedschaft einer bis dahin f\u00fcr den Gedenkort t\u00e4tigen Einzelperson (3, Absatz 1).<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>5. Die Delegiertenversammlung der LAG<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>5.1&nbsp;Jedes Mitglied der LAG kann eine\/n Delegierte\/n und bis zu zwei Gastdelegierte benennen. Diese bilden die Delegiertenversammlung. Stimmberechtigt sind nur die Delegierten, die Gastdelegierten haben Rederecht.<\/strong><br>\n<strong> 5.2&nbsp;Die Delegiertenversammlung tritt mindestens einmal j\u00e4hrlich zusammen. Bei Bedarf kann sie dar\u00fcber hinaus zu weiteren Sitzungen zusammentreten. Die Einladung zu einer ordentlichen Delegiertenversammlung erfolgt schriftlich durch den Sprecherrat unter Einhaltung einer Frist von wenigstens zwei Wochen unter Angabe der vom Sprecherrat beschlossenen Tagesordnung.<\/strong><br>\n<strong> 5.3&nbsp;Eine Delegiertenversammlung ist vom Sprecherrat mit einer Frist von drei Wochen einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.<\/strong><br>\n<strong> 5.4&nbsp;Die Delegiertenversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/strong><br>\n<strong> \u2022 Wahl der Mitglieder des Sprecherrates und dessen Vorsitzender oder Vorsitzendem sowie deren oder dessen Stellvertreter\/in<\/strong><br>\n<strong> \u2022 Entgegennahme und Diskussion des Berichtes des Sprecherrates<\/strong><br>\n<strong> \u2022 Diskussion \u00fcber Beschlussfassung und Arbeitsprogramm der LAG sowie dessen Finanzierung<\/strong><br>\n<strong> \u2022 Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen dieser Richtlinien und getroffener Regelungen, \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern und \u00fcber die Aufl\u00f6sung der LAG<\/strong><br>\n<strong> 5.5&nbsp;Die Delegiertenversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden des Sprecherrates oder dessen\/deren Stellvertreter\/in geleitet. Bei Wahlen kann die Leitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einer\/einem Wahlleiter\/in \u00fcbertragen werden.<\/strong><br>\n<strong> 5.6&nbsp;Antr\u00e4ge an die Delegiertenversammlung sollen schriftlich zur Delegiertenversammlung vorliegen. \u00dcber die Behandlung entscheidet die Delegiertenversammlung.<\/strong><br>\n<strong> 5.7&nbsp;Die Delegiertenversammlung ist \u00f6ffentlich.<\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">6. Der Sprecherrat<\/span><br>\n<\/strong><br>\n<strong> 6.1&nbsp;Der Sprecherrat besteht aus einem\/einer Vorsitzenden, einem\/einer Stellvertreter\/in und bis zu weiteren f\u00fcnf Beisitzer\/innen, die von der Delegiertenversammlung auf zwei Jahre gew\u00e4hlt werden. Zuerst wird der\/die Vorsitzende, der\/die Stellvertreter\/in in je einem eigenen Wahlgang gew\u00e4hlt, die Beisitzer\/innen werden in einem dritten Wahlgang gew\u00e4hlt. Die Delegiertenversammlung entscheidet \u00fcber die Anzahl der zu w\u00e4hlenden weiteren Mitglieder des Sprecherrates.<\/strong><br>\n<strong> 6.2&nbsp;Der Sprecherrat f\u00f6rdert die Vernetzung der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen nach innen und vertritt die LAG nach au\u00dfen, insbesondere auch auf Landes- und Bundesebene.<\/strong><br>\n<strong> 6.3&nbsp;Der Sprecherrat bem\u00fcht sich um die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Zusammenarbeit mit der Hessischen Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Volkmarsen, den 27.09.2001<\/strong><\/p>\n\n<div class='printomatic pom-default ' id='id8346' alt='Seitentext drucken' title='Seitentext drucken' data-print_target='article'><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die dritte Versammlung der Interessenvertretung der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Hessen hat am 27. September 2001 folgende Richtlinien beschlossen: 1. Name und Zweck der Landesarbeitsgemeinschaft Die Interessenvertretung der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Hessen benennt sich um in Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkst\u00e4tten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Hessen, im Nachfolgenden LAG genannt. 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