Mitglied werden

Bitte unterstützen Sie die Arbeit der LAG-Hessen durch die Mitgliedschaft auch Ihrer Gedenkstätte oder Erinnerungsinitiative zur NS-Zeit in Hessen.

Für die Randbedingungen beachten sie  bitte die Richtlinien der LAG
vor allem im Unterpunkt 3, die sie in Gänze im Untermenü: DIE LAG -> Richtlinien nachlesen können.

3. Mitgliedschaft

3.1 Mitglied in der LAG können Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen, deren Trägervereine, sowie juristische Personen werden, welche diese Richtlinien anerkennen und die darin formulierten Ziele verfolgen. Wenn an einem Ort der Erinnerung an die NS-Diktatur keine Initiative tätig ist, kann bis zu deren Gründung auch eine engagierte Einzelperson Mitglied der LAG sein.

3.2 Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag, der beim Sprecherrat einzureichen ist. Er entscheidet über die Aufnahme.
3.3 Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft kann Einspruch eingelegt werden, über den die Delegiertenversammlung der LAG endgültig entscheidet.

Mit weiteren Fragen wenden sie sich bitte an ein Mitglied des Sprecherrrats, bei dem sie auch – nach Ausfüllen eines Beitrittsantrags – die Mitgliedschaft beantragen können (siehe unter  DIE LAG->Sprecherrat).

Einen Beitrittsantrag können sie hier als PDF Herunterladen.

 

Und noch eine Bitte:  wenn sie die Darstellung ihrer noch nicht vertretenen Gedenkstätte oder Erinnerungsinitiative auf dieser Website wünschen, so senden Sie bitte – nach Beitritt und Kontaktaufnahme/ Bestätigung durch den  Sprecherrat – die erforderlichen Materialien an den Webmaster (Text- und Bilddateien (auch Logo) in guter Auflösung, bitte keine pdf-Dateien).

Bitte passen Sie Ihre Darstellung und Texte dabei dem üblichen (tabellarischen) Musterschema an: links die Benennung, rechts zugehörige  Inhalte/Texte. Orientieren sie sich hinsichtlich der Benennungen und aufgeführten Unterpunkte bitte an den Seiten der anderen Initiativen – wobei hier eine bereits „historisch gewachsene“ Individualität und Unterschiedlichkeit herrscht, die nicht unnötig in ein zu strenges Korsett gepresst werden soll.

Die Übernahme und Aufbereitung  für die Online-Darstellung  erfolgt nach Rücksprache mit dem Sprecherrat.